Rechtsgebiete

Mobilität ist das Grundelement unseres Lebens. Für den Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder für die Berufskraftfahrer: das eigene Fahrzeug, ob PKW, Roller, Harley oder Fahrrad ist für die meisten von uns unverzichtbar.

Wir kennen die Probleme, Risiken und Gefahren die auf Berlins Straßen lauern und vertreten Ihre Interessen – unabhängig von der „kw-Zahl“.

Fahrerlaubnis zur Probe, Nachschulung, Medizinisch-psychologische Untersuchung: die Zeiten in denen ein Führerschein, einmal erteilt ein Leben lang galt sind endgültig vorbei. Wir beraten und vertreten Sie fachkundig in allen Angelegenheiten rund um Ihre Fahrerlaubnis egal ob vor der Behörde, der Gutachtenstelle oder notfalls vor Gericht.

„Der/die Geschädigte ist nach einem Schadensereignis so zu stellen als ob der Schaden nicht eingetreten wäre“.

Diese Selbstverständlichkeit fordert das oberste deutsche Gericht in ständiger Rechtsprechung seit einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr ….Bei einem durch einen Unfall beschädigten PKW ist die Entschädigung in Geld zu zahlen, und zwar unverzüglich. Zusätzlich hat der Unfallverursacher (in der Regel durch seinen Haftpflichtversicherer) auch die Kosten für die Ermittlung und die Durchsetzung des Schadensersatzes, also die Kosten für Anwalt und Gutachter zu tragen.

Klingt logisch und einfach, ist in der Praxis aber alles andere als „einfach und klar“: jeder Mensch der einmal versucht hat einen scheinbar eindeutigen Schaden mit der Versicherung selbst zu regeln („da sparen die ja dann auch den Anwalt“) wird dies nach unseren Beobachtungen kein zweites Mal versuchen.

Haftpflicht- oder Kaskoschaden, Quotenvorabrecht, Mitverschulden oder Integritätsinteresse: wir kennen aus jahrelanger Erfahrung die Problemfelder bei der Schadenregulierung und kämpfen konsequent für Ihre Ansprüche.

Wir sind Experten im Schadensrecht. Aber: Anwälte sind keine Sachverständige. Deshalb sind wir seit Jahren mit anerkannten Experten auf dem Gebiet der Schadenbewertung und Unfallrekonstruktion vernetzt und können für (fast) jeden Fahrzeugtyp den richtigen Fachmann vermitteln.

Der Schadenersatz bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, insbesondere Kraftdroschken/Taxen ist eine Besonderheit. Das Taxi soll schnell wieder „auf die Straße“, dennoch müssen die Ansprüche von Beginn an konsequent verfolgt werden. Wir kennen das Berliner Taxigewerbe und die Befindlichkeiten der Versicherungswirtschaft. Gebrauchs- oder Vorschäden, Achsvermessung, Funkanlage, Eichamt, LABO, Erdgasantrieb, Folierungskosten, Lohnfortzahlung und der entgangene Gewinn sind für uns kein Spezialwissen sondern tägliche Praxis.

Den Großteil unserer Zeit verbringen wir am Arbeitsplatz. Die Arbeitswelt ist geprägt von Gesetzen, Verordnungen und Regeln. In diesem Spannungsfeld, in dem es schnell um die eigene Existenz gehen kann stehen wir Ihnen als engagierte Interessenvertreter zur Seite. Egal ob Abmahnung, Kündigung, Mutterschutz, Elterngeld, die Prüfung eines Aufhebungsvertrages oder die Gestaltung des Arbeitsvertrages – wir verfügen über jahrelange Erfahrung aus Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Verhandlungen.

Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen jeder Größenordnung von der Vertragsgestaltung bei der Gründung über arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen in der weiteren Unternehmensentwicklung. Durch die langjährige Zusammenarbeit ist ein gegenseitiges Vertrauen gewachsen auf das wir stolz sind.

Lebensentwürfe und Arbeitsmodelle ändern sich. In einer vernetzten Wirtschaftswelt entwickeln sich zunehmend mehr Beschäftigungsverhältnisse, die mit dem klassischen Modell der abhängigen Lohnarbeit nicht mehr viel zu tun haben. Viele Menschen wollen in ihrer beruflichen Tätigkeit flexibel sein, Ort und Zeit der Arbeitsleistung selbst bestimmen oder für mehrere Auftraggeber tätig sein.

Ob diese selbst gewählte Beschäftigungsart wirklich frei bestimmt, weisungsfrei, mit unternehmerischem Risiko / unternehmerischer Chance oder doch als abhängiges Beschäftigungsverhältnis, verbunden mit der Sozialversicherungspflicht sich darstellt ist höchst umstritten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft seit einigen Jahren offensiv und speziell in kleinen und mittleren Betrieben, ob die dortigen Honorarkräfte / selbstständig Tätige nicht doch als Arbeitnehmer zu bewerten sind. Die finanziellen Folgen für die Unternehmen sind immens, die Deutsche Rentenversicherung kann nach dem Gesetz Nachforderungen an Sozialabgaben rückwirkend für mehrere Jahre festsetzen.

Ich führe seit vielen Jahren sogenannte Statusklagen gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund. In jedem dieser Verfahren wurde eine Einzelfallprüfung vorgenommen, kein Fall war wie der andere, es galt stets die Besonderheiten der Tätigkeit / der Branche bei dem Verfahren vor dem Sozialgericht darzulegen. Aus der Vielzahl der von mir erfolgreich geführten Verfahren habe ich ausgewiesene Fachkenntnisse auf diesem ganz speziellen Rechtsgebiet. 

Rechtsanwalt Christoph Wuttke

Rechtsanwalt Christoph Wuttke

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